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Finanzlexikon: amtlicher-handel

amtlicher-handel

Der amtliche Markt (früher amtlicher Handel) ist eines der Segmente der deutschen Börsen. Ein Großteil der an den Börsen gehandelten Wertpapiere geht über den amtlichen Markt. Im Gegensatz zum Freiverkehr und dem geregelten Markt sind hier nur amtlich notierte Wertpapiere zugelassen.

Die Kurse werden von vereidigten öffentlich-rechtlichen Maklern gemäß der Börsenordnung ermittelt. Die Notierungen (Kurse und Umsätze) werden in einem Kursblatt veröffentlicht.

Die Zulassung zum amtlichen Markt ist durch strenge Zulassungs- und Publizitätspflichten geregelt. Nur besonders umsatzstarke Werte sind hier zugelassen.

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